Vorliegend wesentlicher erscheint jedoch der psychische Zustand des Beschuldigten, wie er sich aus den Haftakten entnehmen lässt und wie ihn die Staatsanwaltschaft in ihrem Haftantrag zutreffend skizziert. So löste der Beschuldigte mit seinem Verhalten vom 5. Dezember 2022 eine Gefährdungsmeldung der Polizei an die KESB Oberaargau aus, welcher unter anderem zu entnehmen ist, dass er die intervenierenden Polizisten wiederholt aufforderte, ihn zu erschiessen.