Die mit dem Berichtsrapport der Kantonspolizei am 26. Januar 2023 bei der Staatsanwaltschaft eingelangte Dokumentation des Unfalldienstes der Kantonspolizei Bern vom 16. Dezember 2022 zeigt denn auch, mit welcher Wucht die vom Beschuldigten herbeigeführte Auffahrkollision erfolgte (siehe dazu namentlich S. 18-19 sowie 24-27 der Dokumentation des Unfalldienstes). Der dringende Tatverdacht ist daher zu bejahen. Dass der Beschwerdeführer unter Todesangst aus dem Psychiatriezentrum geflohen sein soll (vgl. dazu die delegierte Einvernahme vom 7. Dezember 2022, Z. 77 sowie