Vielmehr führte der Beschwerdeführer auch anlässlich der mündlichen Verhandlung im vorinstanzlichen Verfahren aus, dass er mit dem entwendeten Auto einen Selbstunfall habe verursachen wollen (Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 30. Januar 2023, S. 3 Z. 61-62). Die mit dem Berichtsrapport der Kantonspolizei am 26. Januar 2023 bei der Staatsanwaltschaft eingelangte Dokumentation des Unfalldienstes der Kantonspolizei Bern vom 16. Dezember 2022 zeigt denn auch, mit welcher Wucht die vom Beschuldigten herbeigeführte Auffahrkollision erfolgte (siehe dazu namentlich S. 18-19 sowie 24-27 der Dokumentation des Unfalldienstes).