So erklärte dieser unter anderem: Ja es war quasi ein Selbstmordgedanke. Da sah ich die Polizei weiter vorne, da dachte ich, die wollen mich ja eh umbringen, da tätsche ich voll drein (delegierte Einvernahme vom 7. Dezember 2022, Z. 99-101). Auch die neuen Ermittlungsergebnisse vermögen keine Zweifel am Vorliegen des dringenden Tatverdachts aufkommen zu lassen. Vielmehr führte der Beschwerdeführer auch anlässlich der mündlichen Verhandlung im vorinstanzlichen Verfahren aus, dass er mit dem entwendeten Auto einen Selbstunfall habe verursachen wollen (Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 30. Januar 2023, S. 3 Z. 61-62).