1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Nötigung, Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch, evtl. Raubes, Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01) sowie Gefährdung des Lebens, evtl. versuchter schwerer Körperverletzung. Am 9. Dezember 2022 ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht/Vorinstanz) Untersuchungshaft für die Dauer von drei Monaten bis am 5. März 2023 an (KZM 22 1389).