Der Beschuldigte habe die entwendeten Sachen nicht zurückgebracht. Im Anzeigerapport vom 05.05.2023 als Deliktsgut aufgeführt werden ein medizinisches Gerät der Marke H.________ sowie 3 Winkelstücke. Auf telefonische Rückfrage gab C.________, weshalb die 3 Winkelstücke in der Anzeige vom 19.10.2020 nicht separat erwähnt worden seien, an, die drei Winkelstücke würden zur Einheit gehören, seien integriert zum Wegräumen und seien vermutlich deshalb nicht separat erwähnt worden. Der Beschuldigte erklärte in seiner Einvernahme am 23.06.2023, er sei dazu ja schon einmal einvernommen worden. Die Sachen seien ordentlich versorgt an einem Platz in E.