die aus dem Anhänger fehlende Ware als Zahnarzteinheit, während dem der Beschuldigte in seiner Einvernahme vom 18.03.2021 von Geräten sprach, die er aus dem Anhänger genommen habe. Im Polizeirapport vom 24.03.2021 wiederum wurde die fehlende Ware mit Zahnbehandlungseinrichtung umschrieben. Der Beschuldigte wurde schliesslich mit Strafbefehl vom 30.08.2022 u.a. wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung rechtskräftig verurteilt, in dem er ohne vorgängige Absprache im Frühling 2019 in D.________ (Adresse), die Zahnarzteinheit aus dem G.___