_ liess am 19.10.2020 durch ihren Anwalt Anzeige einreichen wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Diebstahls. Dem Beschuldigten wurde damals u.a. vorgeworfen, im Frühling 2019 aus einem als G.________ bezeichneten Anhänger der gemeinsamen Firma B.________ GmbH eine Zahnarzteinheit weggenommen zu haben. In seiner damaligen Einvernahme am 23.02.2021 bezeichnete C.________ die aus dem Anhänger fehlende Ware als Zahnarzteinheit, während dem der Beschuldigte in seiner Einvernahme vom 18.03.2021 von Geräten sprach, die er aus dem Anhänger genommen habe.