2 politische Rechte (UNO-Pakt II; SR 0.103.2) geregelt und lässt sich nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung direkt aus der Bundesverfassung ableiten. Wer in der Schweiz rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, darf wegen der gleichen Straftat nicht erneut verfolgt werden. Tatidentität liegt vor, wenn dem ersten und dem zweiten Strafverfahren identische oder im Wesentlichen gleiche Tatsachen zugrunde liegen, wobei es auf die rechtliche Qualifikation dieser Tatsachen nicht ankommt (einfache Identität).