Am 6. November 2023 leitete diese die Beschwerde mit den dazu gehörigen Akten zur Beurteilung an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) weiter. In der Folge forderte die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer C.________ auf, innert fünf Tagen mitzuteilen, ob er als natürliche Person oder als Vertreter der B.________ GmbH Beschwerde erhebe. Mit Schreiben vom 17. November 2023 teilte C.______