2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00, werden zu einem Drittel, ausmachend CHF 400.00, der Beschwerdeführerin auferlegt. Die anderen zwei Drittel der Verfahrenskosten, ausmachend CHF 800.00, trägt der Kanton Bern. 3. Der Beschwerdeführerin wird für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 1'200.00 (inkl. Auslagen und MWST) zugesprochen. Die Entschädigung wird mit den auferlegten Verfahrenskosten von CHF 400.00 verrechnet. Der Beschwerdeführerin wird für das Beschwerdeverfahren somit eine Entschädigungsrestanz von CHF 800.00 ausbezahlt.