Wie dies in den von der Staatsanwaltschaft dafür als geboten erachteten 4 Stunden hätte bewerkstelligt werden sollen, sei nicht ersichtlich. Für die Arbeiten im Zusammenhang mit der Stellungnahme zur angekündigten Honorarkürzung macht die Beschwerdeführerin mit Honorarrechnung vom 7. September 2023 einen Zeitaufwand von gesamthaft 7.6 Stunden geltend.