Weiter habe in der Stellungnahme auch auf die Widersprüchlichkeit der angekündigten Honorarkürzung zu den Ausführungen der Staatsanwaltschaft in ihrer Verfügung vom 22. Juni 2022 betreffend Akontozahlung eingegangen werden müssen. Resultiert sei eine sechsseitige Stellungnahme mit dichtem Schriftbild, welche zudem eine Besprechung mit dem Klienten erforderlich gemacht habe, da damit das Risiko einer weiteren Verzögerung des Verfahrensabschlusses einhergegangen sei. Wie dies in den von der Staatsanwaltschaft dafür als geboten erachteten 4 Stunden hätte bewerkstelligt werden sollen, sei nicht ersichtlich.