4.8.7 Weiter ist aus den Leistungsblättern ersichtlich, dass die Beschwerdeführerin die etwas länger dauernde Besprechung mit ihrem Mandanten vom 21. Mai 2021 am Tag davor vorbereitet hat (vgl. Position vom 20. Mai 2021); dafür erscheint ein zusätzlicher Aufwand von 1 Stunde angemessen. 4.8.8 Die Beschwerdeführerin rügt weiter, dass ihre mit Kostennote vom 7. September 2023 geltend gemachten Leistungen gekürzt worden sind.