Mit Blick auf die bereits von der Staatsanwaltschaft berücksichtigte Vor- und Nachbesprechung am Tag der Einvernahme sowie aufgrund des Umstandes, dass es sich bei den E-Mails teilweise um blosse Weiterleitung von Doppeln gehandelt haben dürfte, erscheint für die zusätzlichen Besprechungen und Kontakte mit dem Mandanten ein Zeitaufwand von total 7 Stunden angemessen. Der von der Staatsanwaltschaft für die Besprechungen und Korrespondenz mit dem Mandanten festgesetzte Aufwand ist daher um 4 Stunden zu erhöhen. 4.8.7