Für die Eingabe vom 16. Juni 2022: 1 Stunde - Für die Eingabe vom 21. April 2023: 30 Minuten 4.8.6 Für zusätzliche diverse Besprechungen und Korrespondenz mit dem Mandanten erachtet die Staatsanwaltschaft einen Aufwand von gesamthaft 3 Stunden als angemessen. Mit Blick darauf, dass die Bedeutung der Streitsache für den Beschuldigten leicht überdurchschnittlich gewesen sein dürfte, erscheint eine Erhöhung des staatsanwaltschaftlich festgesetzten Stundenaufwandes angebracht.