Nicht zu den «restlichen Eingaben» gezählt wurden durch die Staatsanwaltschaft das Schreiben vom 14. Mai 2021 betreffend Entfernung der Passwörter aus den Akten und das Schreiben vom 7. März 2023 betreffend Sistierungsantrag. Für diese beiden Schreiben erachtet die Staatsanwaltschaft je einen Aufwand von 1 Stunde als angemessen. Mit Blick auf den Umfang und die nicht allzu hohe Komplexität der beiden Eingaben ist diese Einschätzung nicht zu beanstanden.