net werden und deren Abfassung sollte relativ rasch zu bewerkstelligen gewesen sein. Ein Aufwand von gesamthaft 2 Stunden und 30 Minuten erscheint dafür ausreichend. Darin sind zudem auch die ebenfalls als Standardeingabe zu bezeichnende Honorarnote vom 5. Juni 2023 sowie die E-Mails von der bzw. an die Staatsanwaltschaft vom 26. Mai 2021, vom 21. März 2022 und vom 2. Juni 2022 enthalten, die in der angefochtenen Verfügung nirgends explizit erwähnt werden, jedoch ebenfalls unter Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft fallen.