Wie erwähnt, erachtet die Beschwerdekammer dafür einen Aufwand von 22 Stunden als geboten, weshalb der von der Staatsanwaltschaft festgesetzte Zeitaufwand um 6 Stunden zu erhöhen ist. 4.8.4 In der Beschwerde wird weiter sinngemäss vorgebracht, entgegen den Ausführungen der Staatsanwaltschaft handle es sich bei den in den Aufwandpositionen vom 19. und vom 20. Juli 2021 aufgeführten Aufwänden nicht um identische Arbei-