Auch müsse ihr ein Handlungsspielraum verbleiben, um das Mandat wirksam auszuüben. Schliesslich seien es gerade diese beiden Stellungnahmen und die im Hintergrund aufgebaute Verteidigungsstrategie – welche auch mit der Verteidigung des Mitbeschuldigten habe koordiniert werden müssen – gewesen, die zum Erfolg und damit zur wirksamen Verteidigung geführt hätten. Die Staatsanwaltschaft hat für das Verfassen der beiden Stellungnahmen einen Aufwand von gesamthaft 16 Stunden als ausreichend erachtet. Dies erscheint mit Blick auf den Inhalt der beiden Eingaben sowie deren Umfang von 8 bzw. 10 Seiten tatsächlich wenig.