In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, dass auch der in den Leistungsblättern mehrfach aufgeführte Eingang von Unterlagen der Staatsanwaltschaft oder des Zwangsmassnahmengerichts bzw. das prüfen derselben (vgl. beispielsweise Position vom 19. Mai 2021 «Eingang Verfügung StA BEMI betr. Einsetzung amtl. Verteidigung» oder vom 27. Mai 2021 «Eingang Verfügung ZMG vom 26.5.2021 samt Entsiegelungsgesuch der StA, prüfen») unter das Aktenstudium zu subsumieren ist, zumal diese Unterlagen allesamt Bestandteil der die Akten umfassenden vier Ordner bilden.