Alles in allem erscheint ein Aufwand von insgesamt 14 Stunden für das Studium der vorliegenden Akten angemessen, entsprechend ist der von der Staatsanwaltschaft dafür festgesetzte Zeitaufwand um 4 Stunden zu erhöhen. In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, dass auch der in den Leistungsblättern mehrfach aufgeführte Eingang von Unterlagen der Staatsanwaltschaft oder des Zwangsmassnahmengerichts bzw. das prüfen derselben (vgl. beispielsweise Position vom 19. Mai 2021 «Eingang Verfügung StA BEMI betr. Einsetzung amtl.