Die Ausführungen der Staatsanwaltschaft zum Aktenstudium liessen sich damit klar nicht vereinen. Diese führe nicht näher aus, wie und weshalb ein Aktenstudium bei den zahlreichen von der Privatklägerschaft erhobenen Vorwürfen in 10 Stunden möglich gewesen sein solle. Insbesondere scheine die Staatsanwaltschaft zu verkennen, dass auch die Beilagen zu den Anzeigen zu studieren seien und man diese aufgrund anwaltlicher Sorgfaltspflichten nicht einfach aussen vor lassen könne. Die Staatsanwaltschaft hat für das Aktenstudium einen Aufwand von 10 Stunden als angemessen erachtet.