Dazu ist festzuhalten, dass in Verfahren mit mehreren beschuldigten Personen eine gewisse Koordination unter den Verteidigern sicherlich sinnvoll und damit geboten sein kann. Die Beschwerdeführerin macht vier Telefonate, eine Besprechung (in welcher Form diese erfolgte, ist aus den von ihr eingereichten Leistungsblättern nicht ersichtlich) und drei E-Mailkontakte mit dem Verteidiger des Mitbeschuldigten geltend. Insgesamt erscheint dafür ein Aufwand von 1 Stunde und 30 Minuten angemessen.