Weiter sind in den Leistungsblättern ein Telefonat und drei E-Mailkontakte mit dem Zwangsmassnahmengericht aufgeführt. Für diese Aufwände erscheint ein Aufwand von insgesamt 30 Minuten angemessen, zumal es sich bei allen drei E-Mails um eingehende Nachrichten handelt. 4.7.5 Darüber hinaus ist aus den Leistungsblättern ersichtlich, dass die Beschwerdeführerin mehrfach Kontakt mit Rechtsanwalt B.________, dem Verteidiger des Mitbeschuldigten ihres Klienten, hatte. Dazu ist festzuhalten, dass in Verfahren mit mehreren beschuldigten Personen eine gewisse Koordination unter den Verteidigern sicherlich sinnvoll und damit geboten sein kann.