In den Leistungsblättern sind – zusätzlich zum bereits berücksichtigten Telefonat mit der Staatsanwaltschaft vom 11. Mai 2021 – 11 weitere Telefonate mit der Staatsanwaltschaft aufgeführt. Dabei geht die Beschwerdekammer davon aus, dass auch die am 15. Dezember 2021 aufgeführte Nachfrage betreffend Verfahrensfortgang telefonisch erfolgte, zumal sich kein diesbezügliches Schreiben in den Akten befindet. Insgesamt erscheint für diese Telefonate ein Zeitaufwand von 2 Stunden angemessen. 4.7.4 Weiter sind in den Leistungsblättern ein Telefonat und drei E-Mailkontakte mit dem Zwangsmassnahmengericht aufgeführt.