Nebst den beiden bereits berücksichtigten Telefonaten mit der Polizei vom 11. Mai 2021 finden sich in den Leistungsblättern drei weitere Einträge betreffend Telefonate mit der Polizei (Herrn H.________). Für diese drei Telefonate erscheint ein Aufwand von 10 Minuten pro Telefonat, d.h. insgesamt 30 Minuten, angemessen. 4.7.3 In den Leistungsblättern sind – zusätzlich zum bereits berücksichtigten Telefonat mit der Staatsanwaltschaft vom 11. Mai 2021 – 11 weitere Telefonate mit der Staatsanwaltschaft aufgeführt.