Allerdings kann hier nur von einer leichten Überdurchschnittlichkeit ausgegangen werden, zumal sich in diesem Zusammenhang primär arbeitsrechtliche Fragen gestellt haben dürften, die ausserhalb des Strafverfahrens zu klären waren. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der massgebliche Durchschnittsaufwand bei einer Grössenordnung von CHF 12'500.00 liegt. Mit Blick auf die leicht überdurchschnittliche Bedeutung der Streitsache erscheint eine moderate Erhöhung auf CHF 15'000.00 gerechtfertigt.