Erschwerend sei hinzugekommen, dass die zur Anzeige gebrachten Vorwürfe im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit der beiden Beschuldigten als Co-Geschäftsführer einer G.________ (Stiftung) gestanden seien, was spezialgesetzliche Kenntnisse nötig gemacht habe. Weiter sei das Strafverfahren für C.________ sehr belastend und bedeutsam gewesen. Angesichts der Vorwürfe sei er sowohl in persönlicher als auch in beruflicher Hinsicht schwerwiegenden und weitereichenden Auswirkungen bzw. Folgen ausgesetzt gewesen, dies auch medienwirksam. Zudem seien ihm aufgrund des Strafverfahrens hochdotierte Stellenangebote verwehrt geblieben.