Der Fall erweise sich insbesondere auch unter Berücksichtigung der Parallelverfahren in tatsächlicher und in rechtlicher Hinsicht durchaus als komplex. Die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses ergäben sich allein schon aus der Anzahl der Tatvorwürfe sowie der von der Privatklägerschaft geltend gemachten Zivilforderung im Betrag von mehreren