bestraften Beschuldigten voraussichtlich keine zwei Jahre übersteigende Strafe zu erwarten gewesen und es – wäre das Verfahren nicht eingestellt worden – zu einer Anklage vor dem Einzelgericht des Regionalgerichts gekommen wäre. Der vorliegend anwendbare Tarifrahmen richtet sich daher nach Art. 17 Abs. 1 Bst. b und e PKV und beträgt CHF 125.00 bis CHF 25'000.00. Innerhalb dieses Rahmens richtet sich die Bemessung des amtlichen Honorars nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand, der Schwierigkeit des Prozesses und der Bedeutung der Streitsache.