7 nach sachgerechten Umständen und Kriterien bemessen. Insbesondere erlaube die allgemeine Begründung der Staatsanwaltschaft bezüglich der einzelnen Aufwandpositionen sowohl der Beschwerdeführerin als auch der Beschwerdekammer nicht nachzuvollziehen, wie und weshalb die massive Kürzung von rund 50% des amtlichen Honorars genau zustande gekommen sei oder was die Beschwerdeführerin hätte tun oder unterlassen müssen. 4.3.1 Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 3 Abs. 2 Bst. c und Art.