Auch hier erscheint der geltend gemachte Zeitaufwand von 7.6 Stunden überhöht. Insgesamt ist ein Zeitaufwand von 40 Stunden unter Berücksichtigung der Schwere des Falles, des Umfanges des Dossiers und der Anzahl der Verfahrenshandlungen (eine Einvernahme, zwei Entsiegelungsverfahren) gerechtfertigt, was ein Betrag von CHF 8000.00 ergibt. Die geltend gemachten Auslagen von CHF 422.05 sind nicht zu beanstanden und werden in dieser Höhe ausgerichtet. Somit wird Rechtsanwältin D.________ ein Betrag von CHF 9’070.55 (CHF 8’422.05 plus 7.7% Mehrwertsteuer) für das amtliche Mandat ausgerichtet. CHF 13’823.45 wurden an Rechtsanwältin D.___