6 spondenz mit der Staatsanwaltschaft und ein Aufwand von 3 Stunden für zusätzliche diverse Besprechungen und Korrespondenz mit dem Mandanten angemessen. Für die Prüfung der Kostennote und das Verfassen der Stellungnahme vom 07. September 2023 wird ein Zeitaufwand von 4 Stunden angerechnet. Auch hier erscheint der geltend gemachte Zeitaufwand von 7.6 Stunden überhöht.