vom 05. Juli 2021 und den Beilagen 71 bis 75 und umfassten insgesamt 3 Seiten Eingabe und 23 Seiten Beilagen, davon 9 Seiten ausgedruckte Zeitungsartikel. Insgesamt werden für das zweite Entsiegelungsverfahren nochmals rund 16 Stunden geltend gemacht. Ein Aufwand von insgesamt 33 Stunden für die beiden Stellungnahmen ans Zwangsmassnahmengericht ist deutlich überhöht. Ein Aufwand von 16 Stunden erscheint für das Redigieren der Stellungnahmen ausreichend.