Prüfen, Scannen, E-Mail und Tel. mit Mandant entstehen soll, ist nicht ersichtlich, zumal es sich noch nicht um die Stellungnahme zum Entsiegelungsgesuch handelt, für welche dann nochmals über 12 Stunden geltend gemacht werden. Die von Rechtsanwältin D.________ geltend gemachten «umfangreichen» Akten, welche die Staatsanwaltschaft zur Begründung des zweiten Eintsiegelungsgesuchs zusätzlich eingereicht haben soll, bestanden aus der Eingabe von Rechtsanwalt Dr. E.________ vom 05. Juli 2021 und den Beilagen 71 bis 75 und umfassten insgesamt 3 Seiten Eingabe und 23 Seiten Beilagen, davon 9 Seiten ausgedruckte Zeitungsartikel.