beispielsweise am 19. Juli 2021 eine Stunde geltend für den Eingang der Orientierungskopie des Entsiegelungsgesuchs der Staatsanwaltschaft, für das Prüfen, Scannen, E-Mail an Mandant und Tel. von Mandant und am nächsten Tag nochmals eine Stunde für den Eingang des Entsiegelungsgesuchs durch das Zwangsmassnahmengericht, Prüfen, Scannen und E-Mail an und Tel. mit Mandant, also zweimal eine Stunde Aufwand für die identische Arbeit. Inwieweit aufgrund der Tatsache, dass das Zwangsmassnahmengericht in der Verfügung vom 19. Juli 2021 in Aussicht stellte, die Bundeskriminalpolizei mit der Erbringung von technischen Dienstleistungen zu beauftragen, nochmals eine Stunde Aufwand für das