_ macht diesbezüglich für das erste Entsiegelungsverfahren ein Zeitaufwand von 17 Stunden geltend. Betreffend des zweiten Entsiegelungsgesuchs macht Rechtsanwältin D.________ beispielsweise am 19. Juli 2021 eine Stunde geltend für den Eingang der Orientierungskopie des Entsiegelungsgesuchs der Staatsanwaltschaft, für das Prüfen, Scannen, E-Mail an Mandant und Tel. von Mandant und am nächsten Tag nochmals eine Stunde für den Eingang des Entsiegelungsgesuchs durch das Zwangsmassnahmengericht, Prüfen, Scannen und E-Mail an und Tel. mit Mandant, also zweimal eine Stunde Aufwand für die identische Arbeit.