- Eingabe vom 07. März 2023, 2 Seiten, Stellungnahme zu Sistierungsantrag. - Eingabe vom 11. April 2023 zur angesetzten Frist 318 StPO, 1 Seite, Ersuchen um Fristverlängerung. - Eingabe vom 21. April 2023 zur angesetzten Frist 318 StPO, 2 Seiten. - Eingabe vom 16. Juni 2023, Honorarnote. Für die Einvernahme vom 11. Mai 2021 erscheint ein Zeitaufwand von 2.5 Stunden angemessen, unter Berücksichtigung der Zeit für die Besprechung vor der Einvernahme mit dem Mandanten und die Nachbesprechung. Zur im Protokoll vermerkten Einvernahmedauer wurden zudem 30 Minuten hinzugerechnet für das Verlesen des Protokolles.