1 und 2 der Einstellungsverfügung). Am 3. November 2023 (Eingang: 6. November 2023) reichte die amtliche Verteidigerin des Beschuldigten (nachfolgend: Beschwerdeführerin) Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein und beantragte was folgt: (1) In Gutheissung der Beschwerde sei Ziffer 7 der Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 16. Oktober 2023 aufzuheben und das amtliche Honorar sei auf CHF 17'319.30 (inkl. Auslagen und MWST) festzusetzen.