382 Abs. 1 StPO). Auf die frist- und formgerecht eingereichte Beschwerde ist somit – unter Vorbehalt des Nachstehenden – einzutreten. Der Streitgegenstand im Beschwerdeverfahren wird durch das Anfechtungsobjekt bestimmt und begrenzt. Anfechtungsobjekt ist vorliegend ausschliesslich die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft vom 24. Oktober 2023 und damit verbunden die Frage, ob diese das Verfahren zu Recht nicht an die Hand genommen hat. Soweit die Beschwerdeführerin erwartet, dass die C.________ als Verwaltung die ihr offenbar durch den Beschuldigten sel.