10 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Das zweite Ausstandsgesuch vom 8. November 2023 bleibt unbeachtet. 2. Das erste Ausstandsgesuch vom 24. Oktober 2023 sowie das dritte Ausstandsgesuch vom 15. November 203 werden abgewiesen. 3. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, werden dem Gesuchsteller auferlegt. 4. Es wird keine Entschädigung gesprochen.