Der Gesuchsgegner habe drei Monate Zeit, Strafanzeige gegen ihn einzureichen. Insoweit bestehe folglich ein andauernder Ausstandsgrund. Es sei ihm schliesslich in der besagten Verfügung auch noch eine Ordnungsbusse angedroht worden. 3.2 Der Gesuchsgegner führt hinsichtlich des ersten Ausstandsgesuchs Folgendes aus: Ich erkenne in den Ausführungen von Rechtsanwalt A.________ und auch anderweitig keinen Ausstandsgrund. Soweit Rechtsanwalt A.___