Der Gesuchsgegner müsse für die Tätigkeit als Richter an seine Partei eine Mandatssteuer bezahlen. Wer Geld bezahle, um eine bestimmte Tätigkeit zu erheischen, sei potentiell auch bereit, für persönliche Gefälligkeitsentscheidungen Gegenleistungen entgegenzunehmen. Es bestehe der Verdacht, dass der Gesuchsgegner für seine Karriere als Gegenleistung für dieses Verfahren angedient habe oder von den anderen Schergen unter Druck gesetzt werde. Das vorliegende Strafverfahren sei für Manipulationen geradezu prädestiniert und es dürfte in Bern schwer werden, jemanden zu finden, der den Mindeststandards genüge.