Dies reihe sich in die schweizerische Vorgehensweise ein, kategorisch Entlastungsbeweise zu ignorieren, wohingegen ein grosser Übereifer an den Tag gelegt werde, wenn es um Belastungsbeweise gehe. Es handle sich um einen groben Verfahrensfehler, der nur darauf abziele, den Sachverhalt zu Gunsten der Staatsanwaltschaft mit dem Ziel einer Verurteilung vorzubereiten. Das Regionalgericht als solches bilde neben dem Obergericht den Hort der Ränkespiele gegen seine Person. Wenn der Gesuchsgegner seine Tätigkeit und die gesetzliche Verpflichtung gemäss Art.