3 lichkeit vor. Ungebühr sei nur dann gegeben, wenn jemand den gebührenden Anstand nicht wahre. Hochkriminelle Personen könnten keinen gebührenden Anstand einfordern, wenn diese – wie vorliegend – ihrerseits durch hinterlistige und verlogene Art versuchten, mittels Schauprozess und Rechtsbeugung eine Verurteilung zu konstruieren».