Der Gesuchsteller hat innert Frist keine Überarbeitung eingereicht. Er hat mit Schreiben vom 20. November 2023 einzig ergänzt, dass es sich bei der Eingabe vom 8. November 2023 um eine «Notwehrhandlung handle, um sich den mafiösen Strukturen innerhalb der bernischen Justiz zu erwehren. Es liege keine Ungebühr-