Die Stellungnahme des Gesuchsgegners datiert vom 30. November 2023. Mit Schreiben vom 1. Dezember 2023 beantragte der Gesuchsteller betreffend die verfahrensleitende Verfügung vom 27. November 2023 «die Aufhebung und Wiederholung der Amtshandlung». Er begründete dies damit, dass das Ausstandsverfahren SK 23 518 gegen Oberrichter Bähler noch hängig sei.