(nachfolgend: Gesuchsgegner) dem Gesuchsteller mit, dass das Verfahren (zufolge der Pensionierung von Gerichtspräsident C.________; vgl. die Verfügung vom 11. April 2023) durch ihn weitergeführt werde. Er setzte den Termin für die Hauptverhandlung auf den 14. Februar 2024 fest und lud den Gesuchsteller als Beschuldigten mit der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen zur Hauptverhandlung vor. Am 24. Oktober 2023 stellte der Gesuchsteller ein Ausstandsgesuch gegen den Gesuchsgegner.