re Personen involviert (Lieferanten, Abnehmer etc.). Welche Rolle der Beschwerdeführer im vorliegend mutmasslichen Drogenhandel hat, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Er hat angesichts dessen ein erhebliches Interesse daran, auf weitere Beteiligte (Lieferanten, Abnehmer etc.) oder Zeugen und Auskunftspersonen einzuwirken bzw. sich mit ihnen über das Aussageverhalten abzusprechen. Derzeit sind noch diverse Untersuchungshandlungen im Gange (vgl. E. 5.1 hiernach). Von diesen kann angenommen werden, dass sie zeitnah weitere Ermittlungsergebnisse resp.